Rückspiegel Ja oder Nein?

Im Gegensatz zu Autos sind Traktoren sehr selten an Unfällen beteiligt. Die Höchstgeschwindigkeit unserer Rotnasen liegt zwischen 20 und 32 km/h. Aus diesem Grund werden wir im Straßenverkehr häufig unterschätzt. Unsere Schlepper sind zwar langsamer als Motor-räder oder Autos, verfügen allerdings über ein weitaus höheres Gewicht. Ein unüberlegtes Fahrmanöver eines Kraftfahrers oder ein Fehl-verhalten unsererseits können einen schweren Unfall auslösen. Besonders zwei Szenarien führen häufig zu gefährlichen Situationen.

 

1.) Beim Überholen

 

Ungeduldige Fahrer schätzen die Geschwindigkeit des Traktors oder die des Gegenverkehr falsch ein und setzen trotz unüber- sichtlicher Straßenverhältnissen zum Überholmanöver an.

 

Bei Kolonnenfahrten wird nicht genug Abstand eingehalten. Überholende Fahrzeuge haben keinen Platz, um in die Kolonne einzuscheren.

 

 2.) Beim Linksabbiegen

 

Verzichtet ein Schlepperfahrer darauf, den Blinker zu setzen oder ist dieser verdreckt bzw. kaputt, kann dies vor allem Motorrad- oder Autofahrern zum Verhängnis werden. Möchte einer der beiden überholen und der Fahrer des Traktors biegt plötzlich ab, ist ein Unfall vorprogrammiert.


Was können wir tun um uns zu schützen?

 

Lasst die ungeduldige Kraftfahrer überholen und fahrt notfalls rechts ran, um schnellere Fahrzeuge vorbeizulassen. So ver-meiden wir Unfälle bei einem riskanten Überholvorgang.

 

Bei Kolonnenfahrten muss genug Abstand eingehalten werden. Zwei bzw. drei Traktoren fahren immer eng zusammen. Dabei lassen sie zur vorausfahrenden Traktorengruppe genug Abstand, damit überholende Fahrzeuge gefahrlos einscheren können.

 

Vor jedem Fahrantritt sollte die Beleuchtung sowie die Blinker kontrolliert und regelmäßig gereinigt werden. Das Gleiche gilt für das korrekte Einstellen und Reinigen der Spiegel.

 

Leider hat nicht jeder unserer Schlepper einen Rückspiegel. Ursprünglich brauchten sie ja euch keine, aber es ist gefährlich auf unseren Straßen und jeder kann mit ca. 50€ die Fahrten mit dem Traktor sicherer machen.

 

Beispiele für Rückspiegel:



Wer sich jedoch scheut seine frisch lackierten Kotflügel schon wieder zu durchlöchern, hier noch weitere Alternativen.

 

Halteschrauben des Sitzbügel's entfernen, Adapterplatte mittel Sechskantschaftschrauben festschrauben, Spiegelhalter dran > fertig.

 

Spiegelhalter direkt an die Sitzbank schrauben. Um lästige Klappergeräusche zu vermeiden, Spiegelstange mit Schrumpfschlauch polstern und mittels Kabelbinder an Sitzbank fixieren.

 

Auch eine gute Alternative für die Besitzer eines Treckers mit einem nach oben gerichteten Auspuff. Wichtig ist das das Auspuffrohr gut am Topf verschraubt ist und nicht wackelt. 

 


Hier noch einiges aus der Rechtsprechung:

 

Kollisionen zwischen einem überholenden und einem nach links in eine andere Straße abbiegenden Fahrzeug gehören zu den mit am häufigsten vorkommenden Unfallsituationen.

 

OLG Hamm vom 08.10.1982:

Erkennt ein zum Linksabbiegen eingeordneter und entschlossener Kraftfahrer, dass ein schnelleres Fahrzeug ihn noch vor dem Abbiegen links überholen will, muss er darauf Rücksicht nehmen, den Abbiegevorgang sofort unterbrechen und auf der Stelle anhalten. Insbesondere darf er sein Fahrzeug auch nicht wieder nach rechts lenken.

 

OLG Hamm vom 09.10.1992:

Wer mit einem Treckergespann von einer Bundesstraße nach links in einen schwer erkennbaren Feldweg abbiegen will, muss damit rechnen, dass nachfolgende Kraftfahrer seine Absicht nicht erkennen, und daher auch noch nach Beginn des Abbiegevorgangs den rückwärtigen Verkehr beobachten.

 

OLG Hamm vom 02.03.2012:

Biegt ein Traktor links ab und kollidiert dabei mit einem überholenden Motorrad, so ist eine Haftungsquote von 40 zu 60 zu Gunsten des Motorradfahrers angemessen, wenn der Linksabbieger der doppelten Rückschaupflicht vor dem Abbiegen nicht in ausreichendem Maße nachgekommen ist und der Motorradfahrer in der konkreten Verkehrssituation unter Beachtung des allgemeinen Rücksichtnahmege-bots den Überholvorgang vernünftigerweise hätte zurückstellen müssen.

 

OLG Frankfurt am Main vom 19.03.2015:

Die Betriebsgefahr eines nach links in einen Wirtschaftsweg abbiegenden Traktors kann vollständig zurücktreten, wenn aufgrund der örtlichen Umstände (Unterführung, potentieller Gegenverkehr) nicht mit dem Überholen nachfolgender Fahrzeuge gerechnet werden muss und sich das Überholen als grob verkehrswidrig darstellt.

 

 

Letzte Änderung: 01.02.2024